Grundlastfähigkeit von Erzeugern
Ein Kraftwerk ist grundlastfähig, wenn es ununterbrochen und jederzeit auf Abruf Strom bis zu seiner Leistungsgrenze produzieren kann. Demnach sind reine Solar- oder Windstrom-Anlagen zunächst einmal prinzipbedingt nicht grundlastfähig, da sie weder ununterbrochen noch jederzeit auf Abruf Strom erzeugen können. Durch Einsatz von Kurzzeit-Stromspeichern kann dieses Problem für den Tag-Nacht-Zyklus behoben werden, für den Jahreszeitenzyklus bedarf es einer Langzeitspeicherung in viel größerem Maßstab. Konventionelle Kraftwerke lösen dieses Problem schon immer durch geeignete Bevorratung mit Brennstoff. Offensichtlich besteht für Licht von der Sonne und Wind keine Möglichkeit der Bevorratung. Warum der Zubau weiterer Solar- und Windstrom-Anlagen auf der Erzeugerseite dieses Grundlast-Problem auch nicht löst und aber gleichzeitig das Überangebotsproblem eskaliert, unter anderem darum geht es hier auf diesen Seiten.